Kosten & Abrechnung
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand Juli 2024). Der Satz wird je nach Therapieaufwandt berechnet.
Eine Sitzung von 50 Minuten kostet in der Regel zwischen 134,06€ und 167,58€ (bei 2,3-fachen Satz), abhängig von Therapieform und Behandlungsphase. Weitere Leistungen, wie zum Beispiel die biografische Anamnese, Diagnostik, Testauswertungen oder Berichte, werden entsprechend dem jeweiligen Aufwand berechnet.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen häufig einen Teil oder auch die gesamten Kosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei ihrer Versicherung über die individuellen Konditionen in ihrem Vertrag & über das Therapiekontingent.
Private Versicherung
Therapiekosten werden i. d. R. vollständig oder anteilig von Ihrer PKV getragen. Die genauen Bedingungen richten sich nach Ihrem individuellen Tarif. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob und welche Vorabgenehmigung oder Unterlagen nötig sind.
Beamtenbeihilfe
Beihilfestellen Land oder Bund und andere ähnliche Kostenträger übernehmen häufig die Therapiekosten zu 80%. Die Differenz wird entweder von Ihrer PKV oder Ihnen getragen, je nachdem wie ihre Konditionen sind.
Bei gewissen Beihilfestellen lohnt es sich die Unterlagen direkt bei Beginn der Therapie oder kurz davor zu beantragen, um Verzögerungen im Therapiebeantragungsprozess zu vermeiden.
Selbstzahlende
Sie können auch für die Kosten einer Psychotherapie selbst aufkommen. Ein Vorteil ist, dass Ihre Krankenkasse nichts von der Behandlung erfährt. Gleichzeitig kann die Therapie ohne Antragsverfahren zeitnah starten. Die Kosten dafür orientieren sich ebenfalls an der GOP.
Selbstfinanzierte Therapiekosten können übrigens als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.